Häusliche Gewalt – Schweiz Häusliche Gewalt betrifft alle sozialen Schichten, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, gesellschaftlichem Status und Kultur oder Herkunft. Es zeigt sich allerdings die Tendenz, dass häusliche Gewalt bei sozial weniger Privilegierten etwas häufiger vorkommt. Lange wurde das Ausmaß der häuslichen Gewalt in der Schweiz unterschätzt. Erst in den letzten Jahren ist die Einsicht gewachsen, dass Gewalt geahndet werden muss – auch wenn sie in den eigenen vier Wänden stattfindet. Das nationale Parlament der Schweiz stimmte im Herbst 2003 dafür, dass Vergewaltigung in der Ehe zukünftig verfolgt werden muss. Seit dem ersten April 2004 wird nicht nur die Vergewaltigung geahndet, sondern auch die wiederholte Tätlichkeit, die einfache Körperverletzung und die Drohung in ebensolchen Beziehungen. Häusliche Gewalt war demnach lange Zeit ein Tabuthema. Sie galt als Privatangelegenheit. Für die Betroffenen ist es dann auch schwierig oder fast unmöglich, sich aus der Gewaltbeziehung zu befreien, vor allem wenn Kinder mit im Spiel sind. Auch Bekannte oder Nachbarinnen und Nachbarn sind oft hilflos. Darum wurden in einer nationalen Präventionskampagne die verschiedensten Formen von Gewaltanwendung beleuchtet: körperliche Gewalt, die in 40 bis 50 Fällen pro Jahr zum Tode führt, sexuelle Gewalt, aber auch psychische Gewalt. Charakteristisch für häusliche Gewalt ist das systematisch wiederholte Gewalt- und Kontrollverhalten. Seit April 2003 führt die nationale Koordinationsstelle für Verbrechensprävention eine Kampagne gegen häusliche Gewalt durch. Auf internationaler Ebene ratifizierte die Schweiz 1997 die UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). nach: http://www.pom.be.ch/site/index/pom_index/pom_berner_haeusliche_gewalt-fr/pom_haeusliche_gewalt_def inition_d.htm