Jugendamt Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung von Kindern an das Jugendamt wenden, das oft auch als Amt für Familien und Kinder (oder ähnlich) bezeichnet wird. Sie finden dort Beratung und Unterstützung in Not- und Konfliktlagen. Das Jugendamt ist eine kommunale Einrichtung. Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz und Eingriffsbehörde, sondern als eine moderne Dienstleistungsbehörde, bei der die Beratung von jungen Menschen und ihren Eltern im Mittelpunkt steht. Es bleibt aber Ausfallbürge für die Erziehung eines Kindes, wenn z.B. die Eltern ihre Erziehungsverantwortung missbräuchlich ausüben, in Strafhaft genommen wurden oder verstorben sind. Auch muss es weiterhin bei bedeutenden Verstößen gegen das Kindeswohl eingreifen, also insbesondere bei Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung. Ferner kommt dem Jugendamt eine besondere Bedeutung hinsichtlich der Vernetzung von Jugendhilfeeinrichtungen (einschließlich der Kindertageseinrichtungen) zu. Im Jugendamt arbeiten in erster Linie SozialpädagogInnen und Verwaltungskräfte. Das Jugendamt bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese.